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Ratgeber · Buchhaltung

Belege aufbewahren: Was Handwerksbetriebe in der Schweiz wissen müssen

Tankquittungen im Handschuhfach, Lieferscheine auf dem Beifahrersitz, Materialrechnungen im Mailpostfach: In vielen Handwerksbetrieben ist die Belegablage ein Dauerthema. Dabei gelten klare gesetzliche Regeln. Wer sie kennt und die Ablage einmal sauber organisiert, spart sich Stress beim Jahresabschluss und bei einer Steuerprüfung.

Wie lange muss ich aufbewahren?

Die Grundregel steht im Obligationenrecht: Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäftsbericht und Revisionsbericht müssen während zehn Jahren aufbewahrt werden (Art. 958f OR). Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres. Eine Quittung vom März 2026 muss also bis Ende 2036 verfügbar sein, wenn Ihr Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.

Die Pflicht gilt für alle buchführungspflichtigen Unternehmen, also auch für Einzelfirmen. Kleine Einzelunternehmen mit weniger als CHF 500'000 Umsatz dürfen zwar eine vereinfachte Buchhaltung führen, die Belege müssen sie trotzdem aufbewahren. Für die Mehrwertsteuer gelten bei Geschäftsunterlagen zu Immobilien längere Fristen. Klären Sie solche Spezialfälle mit Ihrem Treuhänder.

Welche Unterlagen gehören dazu?

Aufbewahrungspflichtig ist alles, was eine Buchung belegt oder für die Buchführung nötig ist. Im Handwerksbetrieb sind das typischerweise:

  • Ausgangsrechnungen, Gutschriften und Akontorechnungen
  • Lieferanten- und Materialrechnungen, Lieferscheine, soweit sie Buchungen belegen
  • Quittungen für Treibstoff, Werkzeug, Spesen und Kleinmaterial
  • Bankauszüge und Kassenbuch
  • Lohnabrechnungen und Belege der Sozialversicherungen
  • Verträge, die für Buchungen relevant sind, etwa Leasing- oder Mietverträge
  • Jahresrechnung mit Bilanz und Erfolgsrechnung

Auch Geschäftskorrespondenz gehört dazu, wenn sie eine Buchung belegt. Eine E-Mail, in der Sie mit einem Kunden einen Rabatt vereinbaren, gehört also zur Rechnung, die diesen Rabatt enthält.

Digital aufbewahren: Was ist erlaubt?

Die gute Nachricht: Sie müssen keine Bundesordner füllen. Die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) erlaubt die elektronische Aufbewahrung, wenn einige Grundsätze eingehalten werden:

  • Integrität: Die Dateien dürfen nicht unbemerkt verändert werden können. Änderungen müssen nachvollziehbar sein.
  • Verfügbarkeit und Lesbarkeit: Die Unterlagen müssen während der ganzen Frist abrufbar und lesbar bleiben, auch wenn Sie die Software wechseln.
  • Ordnung: Belege müssen systematisch abgelegt sein, sodass sie in angemessener Zeit gefunden und einer Buchung zugeordnet werden können.
  • Schutz: Die Daten sind vor Verlust und unbefugtem Zugriff zu schützen, etwa durch Sicherungskopien und Zugriffsrechte.

Papierbelege dürfen nach einer ordnungsgemässen Digitalisierung grundsätzlich vernichtet werden. Ausnahmen gibt es für Dokumente, bei denen das Original rechtlich wichtig ist, etwa unterzeichnete Verträge. Viele Treuhänder empfehlen, Papierbelege zumindest bis nach dem Jahresabschluss zu behalten.

Ein Beleg, den niemand findet, ist bei einer Prüfung so viel wert wie ein Beleg, den es nie gab.

Typische Fehler im Handwerk

Verblasste Quittungen. Kassenzettel von Tankstellen und Baumärkten sind oft auf Thermopapier gedruckt. Nach ein bis zwei Jahren sind sie kaum noch lesbar. Wer sie früh fotografiert oder scannt, hat das Problem nicht.

Belege ohne Zuordnung. Eine Quittung über CHF 186 für Schrauben und Silikon sagt ein Jahr später niemandem mehr etwas. Ein kurzer Vermerk mit Projekt oder Kunde direkt beim Foto erspart Rätselraten.

Alles im Mailpostfach. Rechnungen, die als PDF per Mail kommen, bleiben oft im Posteingang liegen. Das Postfach ist aber kein Archiv. Gelöschte Mails, ein Wechsel des Anbieters oder ein volles Postfach können zum Verlust führen.

Private und geschäftliche Belege gemischt. Gerade in kleinen Betrieben landen private Einkäufe im selben Stapel. Trennen Sie das von Anfang an, das spart beim Treuhänder Zeit und Fragen.

Ein einfaches Ablagesystem

Ein gutes System muss nicht kompliziert sein. Bewährt hat sich dieser Ablauf:

  1. Erfassen sofort: Jeder Beleg wird noch am selben Tag fotografiert, am besten direkt mit der Buchhaltungs-App. Bexio liest Betrag, Datum und Lieferant automatisch aus.
  2. Ein Eingangskanal: PDF-Rechnungen von Lieferanten werden an eine feste Adresse weitergeleitet, zum Beispiel belege@ihrbetrieb.ch, statt in verschiedenen Postfächern zu liegen.
  3. Klare Ordnerstruktur: Ein Ordner pro Jahr, darin Monate oder Kategorien wie Kreditoren, Debitoren, Bank, Spesen und Löhne.
  4. Regelmässig abgleichen: Einmal pro Woche werden Bankbewegungen mit den Belegen abgeglichen. Fehlende Belege fallen so sofort auf, nicht erst beim Jahresabschluss.
  5. Sicherung: Die Cloud-Ablage wird zusätzlich gesichert, damit ein Bedienfehler nicht zehn Jahre Belege löscht.

Checkliste

  • Alle Belege zehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres verfügbar
  • Thermopapier-Quittungen sofort digitalisieren
  • Ein fester Eingangskanal für PDF-Rechnungen
  • Ordnerstruktur nach Jahr und Kategorie
  • Wöchentlicher Abgleich von Bank und Belegen
  • Private und geschäftliche Ausgaben getrennt
  • Zusätzliche Sicherung der digitalen Ablage
  • Spezialfälle wie Immobilien mit dem Treuhänder klären

Die Belegverwaltung ist eine der Aufgaben, die sich am leichtesten auslagern lassen. Sie fotografieren, den Rest übernimmt jemand, der täglich nichts anderes macht.

Quellen und weiterführende Links

Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Treuhandberatung. Stand: Oktober 2026.

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